News/ Termine

 

Theorielehrgänge:

Nächster Intensiv- Theorielehrgangsbeginn für Motorradlektionen am 15.05.2012 um 15.30 Uhr!

Im Büro: Di. und Do. 17.00- 19.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache zu anderer Zeit.                                                                      

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Achtung : Motorradshop Gutschein gratis  ( 25,- € ) !

Jeder Kunde erhält bei der Neuanmeldung zur Kl. A1, A unbeschränkt und A beschränkt ein Geschenkgutschein von Europas größtem Motorradausstatter „Louis“. Genaue Info in der Fahrschule.         

 

Der Motorradführerschein :

Früher war es ein billiges Fortbewegungsmittel, jetzt ist es Kult- das Motorrad. Der Boom ist ungebremst!  Warte  nicht länger . Im Frühling Theorie Pauken und dann pünktlich  mit dem Motorrad in die neue Saison starten.  Die große Freiheit erleben und den Wind um die Nase wehen lassen !  Mit uns schaffst Du alle Kurven. Umso problemlos wie möglich starten zu können, rechtzeitig um den Motorradführerschein kümmern. Als Doppelklasse ist der Führerschein immer kostengünstiger !

 

Achtung !  

Seit dem 01.07.2011  neue computergenerierte Bilder zu den amtlichen Prüfungsfragen und einige neue Fragen. Genaue Info dazu gibt es in der Fahrschule!

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Seit dem 01.03.2009 erfolgt die theoretische Prüfung  am PC. Keine Angst!  Vorbereitung dazu ist in der Fahrschule am PC Arbeitsplatz möglich. Lehrmittel LPS offline dazu gibt es in der Fahrschule- für das lernen zu Hause am PC.

 

Seit dem 29.10.2008 gibt es eine neue Reglung in der Führerscheinprüfung. Nach der Dritten nicht bestandenen Prüfung müssen keine 3 Monate mehr gewartet werden, sondern jetzt gilt jeweils nur noch 14 Tage.

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Zum absoluten Alkoholverbot für Fahranfänger:

Seit dem 01.08.2007 gilt die 0,0 Promille-Grenze für junge Fahrer, dass heißt alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter
21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht, dürfen keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen wenn sie fahren wollen.

Was viele nicht wissen, Probezeit und Altersgrenze müssen beachtet werden.

-    Wer sich in der Probezeit befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot, egal wie alt er ist.

-    Wer unter 21 Jahre alt ist, fällt immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist.

-    Wer eine Verlängerung der Probezeit bekommt, fällt auch in den beiden Verlängerungsjahren unter das Alkoholverbot.

-    Um messtechnische Probleme bei Atem-Alkoholkonzentration zu vermeiden, gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze, so dass man nicht   

     befürchten muss bei der Einnahme von Hustensaft oder 3 Weinbrandpralinen als Alkholsünder dazustehen.

Folgendes Problem muss unbedingt beachtet werden:

    Die Probezeit endet nicht 2 Jahre nach ihrem Beginn, sondern 1 Tag später.

      Eselsbrücke:     Die Probezeit dauert zwei Jahre plus dem Rest von heute.

Das Alkoholverbot gilt rückwirkend ! Das Alkoholverbot gilt ab 1.August für alle Fahranfänger, also auch für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben. Einen bestimmten Stichtag beim Führerscheindatum gibt es also nicht.

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Wie finde ich eine gute Fahrschule?


 Weitere Tipps zum Fahren lernen

 

  • Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach wer, wo, zu welchen Bedingungen seine Führerscheinausbildung absolviert hat und wie er mit seiner Fahrschule zufrieden war!
  • Schauen Sie sich die Webseiten von Fahrschulen an. Oft sind dort bereits viele Informationen über die Fahrzeuge, Preise, Theorie- und Praxisausbildung hinterlegt. Nehmen Sie telefonisch, oder besser noch persönlich Kontakt zu Fahrschulen auf und lassen Sie sich beraten. Seriöse Fahrschulen werden Ihnen bereits am Telefon umfassende Auskunft über alle wichtigen Dinge (Fahrzeuge, Theorie- und Praxisausbildung, Preise) geben. 
  • Fragen Sie nach, ob Sie unverbindlich an einem "Schnupperseminar" in der Theorie oder Praxis teilnehmen können und entscheiden Sie sich dann.  Sie können sich dabei sehr gut ein Bild über den Ausbildungsstandard, die Fahrlehrer, die Zufriedenheit der Fahrschüler, die Räumlichkeiten und den Zustand der Fahrzeuge machen.
  • Vorsicht bei allzu deutlich hervorgehobenen Billigpreisen! Auch eine Fahrschule muss kostendeckend arbeiten. Fahrschulen mit sogenannten Tiefstpreisen können keine guten Fahrlehrer beschäftigen, da diese niemals für einen "Appeal und ein Ei" arbeiten. Und Sie möchten doch sicherlich einen ausgeglichenen und gut gelaunten Fahrlehrer an Ihrer Seite haben, oder...?
  • Falls Sie eine Motorradausbildung absolvieren möchten (Klasse A), fragen Sie nach, ob Ihr Fahrlehrer selbst Motorrad fährt und Ihnen die Grundfahraufgaben (Geschicklichkeitsübungen) auch vorführen kann! Das ist leider schon längst nicht mehr selbstverständlich. Wenn Ihr Fahrlehrer Sie in der praktischen Ausbildung mit seinem eigenen Motorrad begleitet, wird er Ihnen vieles zeigen können. Ein solcher Fahrlehrer wird Sie wesentlich schneller zum Erfolg führen und ist auch in der Regel verständnisvoller und einfühlsamer.
  • Achten Sie darauf, dass Sie die Termine der theoretischen und praktischen Ausbildung mit Ihren beruflichen und privaten Terminen vereinbaren können. Sie sollten auf diese Termine Einfluss nehmen können!
  • Schauen Sie sich ruhig auch die Preise an. Aber bedenken Sie immer, dass Ihnen eine seriöse Fahrschule keinen Endpreis für Ihre Ausbildung nennen kann. Was Sie tatsächlich am Ende Ihrer Ausbildung zahlen müssen, hängt zu einem großen Teil von der Qualität und Effektivität ab mit der Ihre Ausbildung erfolgt. Absolvieren Sie Ihre praktische Fahrausbildung nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Stressphase. Ausgeschlafen und ausgeruht sind Sie wesentlich aufnahmefähiger und kommen viel schneller ans Ziel.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie ausreichende Mittel für Ihre Fahrausbildung zur Verfügung haben. Wenn Sie Ihre Ausbildung kurz vor der praktischen Prüfung wegen Geldmangel beenden müssen, dann haben Sie eine Menge Geld vernichtet. Ein Führerschein Klasse B im Ersterwerb kann weniger als 1.000,- € oder mehr als 1.300,- € kosten. 
  • In der praktischen Ausbildung sollte stets eine Einweisung und natürlich Auswertung für Ihre Übungen durchgeführt werden. Sie sollten also immer Ihren genauen Ausbildungsstand kennen. Viele Fahrlehrer arbeiten dazu mit einem "Leitfaden" der durch die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände herausgegeben wird und sichern damit ab, dass Sie am Ende der Ausbildung alles beherrschen, was zur erfolgreichen Prüfung benötigt wird.
  • Achten Sie auf Pünktlichkeit! Fahrstunden in denen der Fahrlehrer Einkäufe oder andere private Dinge erledigt, sollten der Vergangenheit angehören!
  • Sollten Sie dennoch mal über einige Dinge unzufrieden sein, sprechen Sie das gleich offen und ehrlich an. Eine gute Fahrschule und ein guter Fahrlehrer werden immer versuchen ganz individuell auf jeden Fahrschüler einzugehen. Wenn Sie das Gefühl haben, an "die falsche Adresse" geraten zu sein, dann wechseln Sie die Fahrschule. Das ist jederzeit möglich! Ihre "alte Fahrschule" ist verpflichtet Ihnen über Ihre bisherige Ausbildung in Theorie und Praxis eine Ausbildungsbescheinigung auszuhändigen.

                             Viel Erfolg wünscht Ihnen die Fahrschule Gerold Wimmer!